21.07.2026 | 13 – 16 Uhr | Boxberg-Schweigern |Brandschutz- und Evakuierungshelfer/-in
Wir laden Sie herzlich zur Schulung Brandschutz- und Evakuierungshelfer/in (Erstschulung gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz und A2.2.) ein.
Die Veranstaltung wird organisiert von der WUQM Consulting GmbH.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: Dr. Elisabeth Peper (E-Mail-Programm öffnet in neuem Tab).
Zu den Grundpflichten im präventiven Brandschutz eines Unternehmens gehören die regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten im Brandschutz sowie eine ausreichende Anzahl an anwesenden Brandschutz- und Evakuierungshelfer/-innen.
Brandschutz- und Evakuierungshelfer/-innen sind Mitarbeitende, die in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes übernehmen. Sie tragen zur Erhöhung der betrieblichen Sicherheit bei, indem sie im Brandfall Erstmaßnahmen einleiten, wie z. B.:
- Brandmeldung und Alarmierung
- Bekämpfung von Entstehungsbränden
- Unterstützung bei der Flucht und Rettung von Mitarbeitenden und Besucherinnen und Besuchern
Ziel ist es, Personen- und Sachschäden zu vermeiden oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Die Schulung bereitet Sie theoretisch und praktisch (mit einer Feuerlöschübung) auf Ihre Aufgaben vor.
Die Notwendigkeit der Schulung von Brandschutz- und Evakuierungshelfer/-innen entsteht aus § 12 ArbSchG, ArbStättV, KonTraG, DGUV V 1, DGUV I 205-001 sowie ASR A2.2. Brandschutz- und Evakuierungs-helfer/-innen müssen geschult und regelmäßig nachgeschult werden, um sowohl einen wirksamen Brandschutz sicherzustellen als auch die persönliche Sicherheit des/der Brandschutz- und Evakuierungshelfer/-in bei der Ausübung der Aufgaben zu unterstützen und zu gewährleisten.
Die erforderliche Anzahl der Brandschutz- und Evakuierungshelfer/-innen ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und verbindlich sicherzustellen. Gemäß ASR A2.2 ist dabei mindestens ein Anteil von 5 % der Beschäftigten verpflichtend vorzuhalten. Bei erhöhter Brand-gefährdung, großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte, erhöhter Personenzahl oder besonderen betrieblichen Gegebenheiten ist ein höherer Anteil erforderlich und entsprechend festzulegen (in der Regel bis zu ca. 10%).
