Schärfere Kontrolle der Lieferketten durch die EU-Kommission
Modell Hohenlohe

Aus einem Richtlinienentwurf der EU geht hervor, dass Unternehmen zukünftig stärker in die Pflicht genommen werden, hinsichtlich Umwelt- und Menschenrechtsverstößen ihrer Lieferanten.
Beispielsweise sollen die Regelungen bereits Unternehmen mit einer MitarbeiterInnen-Größe von 500 betreffen. Bei Firmen, welche ein erhöhtes Risiko für Verstöße gegen Umwelt- und Menschenrechtsstandards besitzen, liegt die Grenze bei 250 Beschäftigten.
Direkter Weg zum Artikel:
Quelle: Spiegel Wirtschaft ONLINE
Bildquelle: pixabay
Weitere News
- 9. Sep. 2025
Aufbruch in neue Wirtschaftswelten
Gemeinsam mit der Stadt Lörrach lädt die IHK Hochrhein Bodensee zu einem inspirierenden Abend auf dem Lauffenmühle Areal ein, auf dem wir unsere Erfahrungen auf der Reise in neue Wirtschaftswelten teilen wollen – mit all ihren Mühen und Hürden, aber auch all ihren neuen Chancen......
- 9. Sep. 2025
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 ein „Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ beschlossen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt nahtlos weiter Bundesregierung entlastet Unternehmen beim Lieferkettengesetz, ohne Standards im Bereich der Menschenrechte abzusenken. Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 ein „Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ beschlossen. „Mit der Streichung der Berichtspflicht nach dem......
- 2. Juli 2025
Lärm
EU-Vorschriften zur Reduzierung und Regulierung von Umgebungslärm zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Umgebungslärm, auch bekannt als Lärmbelästigung, ist in Europa ein großes Problem für die Umweltgesundheit. Sie wird durch verschiedene Ursachen verursacht, darunter Straßen-, Schienen- und Flughafenverkehr, Industrie und Bauwesen. Der Umgebungslärm kann durch kosteneffiziente......