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Baldiges EU-Gesetz für Naturwiederherstellung

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Anfang 2024 stimmt das Europäische Parlament über das „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“ ab. Ziel ist die Eindämmung des Biodiversitätsverlusts. Die Verordnung verlangt von EU-Mitgliedstaaten bis 2030 Renaturierungsmaßnahmen auf 20% der Flächen und bis 2050 in allen betroffenen Ökosystemen. Experten der Universität Duisburg-Essen bewerten das Gesetz positiv, betonen jedoch die entscheidende Rolle der Mitgliedsstaaten und die Kooperation mit Sektoren wie der Landwirtschaft für den Erfolg der Renaturierung in Europa.

 

 

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Renaturierung Gesetz 2024

 

 

Quelle: Sonnenseite Franz Alt 2023
Bildquelle: pixabay

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