
Neues Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) – Eckpunkte
Modell Hohenlohe

Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG, AbfRRL) in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert.
Ziel des neuen Gesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen. Gleichzeitig soll durch die Übernahme EU-rechtlicher Begriffe und Definitionen sowie die Präzisierung zentraler Regelungen die praktikable und rechtssichere Anwendung des Gesetzes erleichtert werden. Zudem werden unnötige Bürokratielasten abgebaut und verschiedene Regelungen vollzugstauglicher ausgestaltet.
Weiterführende Informationen: Direkt zur BMUB-Seite (Eckpunkte KrWG)
Quelle Inhalte: www.bmu.de
Quelle Bild: stockata.de
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