
Innovationsförderprogramm E-Mobilität bafa
Modell Hohenlohe

Von der Innovationsprämie profitieren – auch rückwirkend – folgende Elektrofahrzeuge:
- Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
- Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.
Hier gelten die Fördersätze für einen Nettolistenpreis von über 40.000 Euro, auch wenn der ursprüngliche Kaufpreis weniger als 40.000 Euro betrug.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Link:
Pressemitteilung: Höhere Prämien für Elektrofahrzeuge
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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