Bundesförderung für effiziente Gebäude – ab 1.07.2021 über Kreditvariante möglich
Modell Hohenlohe
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startete im Januar 2021 beim BAFA.
Ab 1. Juli 2021 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Nichtwohngebäude und Wohngebäude, sowie die BEG Einzelmaßnahmen, in der Kreditvariante, zur Durchführung durch die KfW geplant.
Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.
Beispiele Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude sind förderfähig:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung ( Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Quelle und weiterführende Informationen: Förderprogramm Effiziente Gebäude im Überblick
Bild-Quelle: stockata.de
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