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Klimaschutz-Plus für KMU: Förderunschädlicher vorzeitiger Beginn

Modell Hohenlohe

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Bereits vor Weihnachten wurde das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) getragene Förderprogramm Klimaschutz-Plus neu gestartet. Bisher konnten jedoch noch keine Anträge gestellt werden. Die VwV Klimaschutz-Plus wurde nun aber um die Regelung ergänzt, dass ab Antragstellung mit der Umsetzung von förderfähigen Maßnahmen unabhängig von einer Bewilligung begonnen werden darf, ohne dass dies förderschädlich wäre. Dementsprechend wurden nun auch die Antragsformulare zur Verfügung gestellt. Die L-Bank wird die eingehenden Anträge so bald wie möglich (Vorrang für Corona-Hilfen) bearbeiten.

Eine kompakte, tabellarische Übersicht über die Förderinhalte finden Sie hier:  Übersicht KlimaschutzPlus.

Die Verwaltungsvorschrift (VwV) ist erneut für zwei Jahre (2021 und 2022) angelegt; sie gilt bis auf Weiteres bis zum 30.11.2022. Das Programm läuft somit über den Jahreswechsel 2021/2022 durch.

Die Förderbedingungen sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage des UM unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de.

Alle Förderungen werden wie gehabt in Form von Zuschüssen gewährt. Nahezu alle bisherigen Förderinhalte haben Bestand, teilweise sind einige Änderungen – aus Sicht der Antragsberechtigten zumeist Verbesserungen ­– zu verzeichnen; im Teil 2 des Programms kommen einige neue Förderinhalte hinzu.

 

Zu den Programmteilen im Einzelnen: 

Im CO2-Minderungsprogramm, dem ersten Teil des Programms, wird bei integralen Sanierungsmaßnahmen ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 10 % auf den ermittelten Zuschuss gewährt, wenn die Grundsätze des nachhaltigen Bauens (NBBW) berücksichtigt wurden. Alle übrigen Boni haben Bestand. Ausdrücklich antragsberechtigt sind nun auch gemeinnützige Stiftungen. Ausdrücklich förderfähig ist nun auch die Nutzung von Abwärme aus Kläranlagen, Abwasser oder anderen Abwärmequellen. Nicht mehr gefördert werden Sanierungen von Beleuchtungsanlagen. Kommunen und kommunale Gesellschaften sind nicht mehr antragsberechtigt für Maßnahmen zur Sanierung von Lüftungsanlagen.

 

Im zweiten Programmteil, dem Struktur-, Qualifizierungs- und Infrastrukturprogramm, wurde die Förderquote für die Tatbestände BICO2BW, Energiemanagement, Energieeffizienztische, BHKW-Begleitberatungen, Abwärmenutzung sowie Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen von 50 % des Tagessatzes auf 75 %, maximal 600 (statt bisher 400) Euro pro Tag, angehoben. Der Einsatz des Tools BICO2BW wird nun ausdrücklich nicht nur bei der Erstellung, sondern auch zur Fortschreibung einer Energie- und CO2-Bilanz bezuschusst, zudem für alle Städte und Gemeinden, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl. Das Budget für Projekte an Schulen und Kindertageseinrichtungen wurde von 30.000 Euro auf 40.000 Euro pro Kreis und Jahr erhöht. Die Nutzung von Abwärme wird nun zusätzlich mit bis zu 50 Arbeitstagen für die Anbahnung konkreter größerer Projekte gefördert. Neu hinzugekommen ist eine Vollkosten-Förderung für Wärmewendeprojekte im Gebäudesektor: Für Maßnahmen zur Informationsvermittlung, Sensibilisierung und Motivierung von Bürgerschaft, KMU und Kommunen stehen Zuschüsse von bis zu 50.000 Euro pro Kreis und Jahr zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise bzw. regionale Energieagenturen oder vergleichbare Einrichtungen, die weitere Voraussetzungen erfüllen. Neu gefördert (mit 65 % bis 75 %, auch für eigene, neue Personalkapazitäten) werden Bestrebungen von Kommunen, ihre eigene Verwaltung bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu gestalten. Ebenfalls neu werden unter dem Kurztitel ProECo einer breiten Palette von Antragsberechtigten Zuschüsse für die Entwicklung und Begleitung von Contractingprojekten gewährt. Die Höhe dieser Förderung bestimmt sich alternativ nach den Beratungskosten, der prognostizierten CO2-Minderung oder den geplanten Investitionen, sie beträgt maximal 150.000 Euro. Die Einrichtung regionaler Beratungsstellen zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung wird über drei Jahre für kleinere Regionen mit bis zu 70.000 Euro pro Jahr bzw. für größere Regionen mit bis zu 100.000 Euro pro Jahr unterstützt. Antragsberechtigt sind Antragsteller mit einschlägigen Erfahrungen, die jedoch nicht kommerziell tätig sein dürfen. Schließlich ist eine neue Förderung ausgelobt für ein strukturelles Coaching zur Qualitätssicherung bei Energiemanagement von Kommunen. Dahinter verbirgt sich eine Zertifizierung nach dem Qualitätsstandard Kom.EMS, für die Zuschüsse in Höhe von 75 % zu den externen Beratungskosten, maximal 600 Euro pro Tag, für bis zu sieben Tage gewährt werden.

 

Im dritten Programmteil, der nachhaltigen, energetischen Sanierung (von Schulen) wurden die Fördersätze weiter gespreizt: Für Sanierungen, die den KfW 70-Standard erreichen, sinkt der Fördersatz von bisher 60 auf nun 50 Euro pro Quadratmeter Schulfläche. Wird der KfW 55-Standard erreicht, wird hingegen ein Zuschuss von 150 statt bisher 120 Euro pro Quadratmeter Schulfläche gewährt. Die Maximalbeträge von 500.000 Euro bzw. 1,2 Mio. Euro bleiben erhalten.

 

Quelle: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, E-Mail vom 17.05.2021

Bildquelle: stockata.de

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