Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge
Modell Hohenlohe
Die L-Bank fördert einen Ausbau der Ladeinfrastruktur durch maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt, was 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben entspricht.
Verschiedenste Personengruppen wie beispielsweise Einzelunternehmen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Freiberufler, Einzelkaufleute und viele mehr, mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, können davon profitieren.
Alle Ausgaben, die in Verbindung mit der Installation des zu fördernden Ladepunktes stehen sind zuwendungsfähig. Beispielsweise Installation und Inbetriebnahme, Ladeeinrichtung, Netzanschluss usw.
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Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
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