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Recht auf Reparatur

Neben den Verpackungsregulierungen geht die EU mit dem Recht auf Reparatur noch einen weiteren Schritt Richtung Kreislaufwirtschaft. Nach dem Umsetzen der Richtlinie bis Juli 2026 sollen Hersteller bestimmter Produktgruppen – von Smartphones über Haushaltsgeräte bis zu batteriebetriebenen Fahrzeugen –Reparaturen auch nach Ablauf der Gewährleistung zu fairen Preisen ermöglichen. Ersatzteile und Reparaturinformationen müssen verfügbar sein, unverhältnismäßige technische Reparaturhürden sind künftig unzulässig. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, wie reparaturfreundlich Produkte und Prozesse sind.

Welche Unternehmen sind betroffen?
Die gesetzliche Reparaturpflicht betrifft primär Hersteller. Sie gilt nur für Waren, die einer Produktgruppe des Anhang II der Richtlinie angehören, von einem Endverbraucher erworben wurden und für die keine Mängelrechte gegen den Verkäufer mehr bestehen.
Die Produktgruppen ergeben sich aus den im Anhang II bezeichneten unionsrechtlichen Rechtsakten und deren jeweiligen Reparierbarkeitsvorgaben.
Darunter fallen derzeit z. B.:

Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswäschetrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, elektr. Displays, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets, Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten, etc.

Was müssen Hersteller künftig leisten?

Der Hersteller muss eine erfasste Ware auf Verlangen eines Verbrauchers innerhalb angemessener Zeit reparieren und wieder in einen Zustand versetzen, in dem sie ihren vorgesehenen Verwendungszweck erfüllt. Der Anspruch besteht nur so lange und in dem Umfang, in dem unionsrechtliche Reparierbarkeitsanforderungen einschließlich der Ersatzteilverfügbarkeit gelten.
Die Reparatur kann unentgeltlich oder gegen ein angemessenes Entgelt erfolgen. Eine Pflicht entfällt bei tatsächlicher oder rechtlicher Unmöglichkeit.
Hersteller müssen zudem Informationen über ihre Reparaturleistungen kostenlos, klar und leicht zugänglich bereitstellen. Für typische Reparaturen müssen sie auf einer frei zugänglichen Website Richtpreise veröffentlichen.
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