Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?
EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung – die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD –
ein Nachhaltigkeitsbericht Stakeholder informiert über das Nachhaltigkeitsengagement eines Unternehmens und klärt über die Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf Mensch und Umwelt auf.
Die Berichtsinhalte decken die ESG-Themenfelder ab – Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung).Geregelt ist dies in der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die seit 2014 in Kraft ist. Diese Berichtspflicht wird nun mit der neuen Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die Anfang 2023 in Kraft getreten ist, noch einmal deutlich ausgeweitet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt einen zusammenfassenden Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die die CSRD mit sich bringt:
- Erweiterte, vereinheitlichte Berichtspflicht: Unternehmen müssen künftig umfassender und nach einheitlicheren Maßstäben berichten.
- Neues Verständnis von Wesentlichkeit: Unternehmen sind nun verpflichtet sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten.
- Externe Prüfung: Der Nachhaltigkeitsbericht muss ab 2025 extern geprüft werden – wie auch die Finanzberichterstattung.
- Teil des Lageberichts: Nachhaltigkeitsinformationen werden zum verpflichtenden Teil des Lageberichts und bekommen so einen höheren Stellenwert.
- Einheitliches elektronisches Berichtsformat: Seit 2020 müssen bestimmte Unternehmen ihre Rechnungsunterlagen im ESEF-Format offenlegen. Diese Anforderung wird im Rahmen der CSRD auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeweitet.
Diese Berichtspflichten gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, zunächst für einen begrenzten Kreis von Unternehmen, der dann sukzessive erweitert wird.
- Ab dem 1.1.2024 (erster Bericht 2025) sind zunächst Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen.
- Ab dem 1.1.2025 (erster Bericht 2026) sind große Unternehmen betroffen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: (1) >250 Mitarbeiter (2) >50 Mio. Euro Umsatzerlöse (3) >25 Mio. Euro Bilanzsumme
- Ab dem 1.1.2026 (erster Bericht 2027) sind kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen betroffen
- Ab dem 1.1.2028 (erster Bericht 2029) sind außereuropäische Unternehmen, die mindestens 150 Mio. Euro Nettoumsatz in der EU und eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben, betroffen.
Ein Beispiel : Dokumentation der Nachhaltigkeit lesen Nachhaltigkeitsdokumentation – Borregaard
Bildquell: designed by Freepik