Klimaschutz-Plus für Kommunen: Teil 2 – Strategische Maßnahmen
Mit dem Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen – Teil 2 – Strategische Maßnahmen unterstützt das Land die Kommunen auf dem Weg zu einer netto-treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung und beim Klimaschutz in der Gesamtkommune.
Die kommunale Ebene spielt eine zentrale Rolle beim Erreichen der Klimaziele nach dem Klimagesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW).
Nach Extern: Paragraf 5 Absatz 2 KlimaG BW (Öffnet in neuem Fenster) unterstützt das Land die Gemeinden und Gemeindeverbände dabei, diese Vorbildrolle wahrzunehmen – sowohl beim Klimaschutz als auch bei der Klimawandelanpassung. Näheres dazu regelt der Klimapakt, eine Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden.
Gemäß Extern: Paragraf 12 KlimaG BW (Öffnet in neuem Fenster) unterstützt das Land die Gemeinden und Gemeindeverbände dabei, bis zum Jahr 2040 netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltungen zu erreichen.
Ziel und Inhalte des Förderprogramms
Seit Juli 2025 besteht bereits das Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen – Teil 1 – Gebäudesanierung. Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise werden dabei unterstützt, ihre kommunalen Gebäude energetisch zu sanieren.
Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus für Kommunen – Teil 2 – Strategische Maßnahmen für die netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung und Klimaschutz in der Gesamtkommune – ergänzt nun diese Investitionsförderung um strategische und nichtinvestive Maßnahmen.
Das Programm wurde überarbeitet, so dass Kommunen Fördermittel leichter beantragen, erhalten und abrechnen können. Ein einfaches Antragsverfahren und ein vereinfachter Verwendungsnachweis machen es Kommunen leichter, Fördermittel zu erhalten und sich stärker auf die Umsetzung zu konzentrieren.
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