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Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 ein „Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfalt­spflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ beschlossen.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt nahtlos weiter

Bundesregierung entlastet Unternehmen beim Lieferkettengesetz, ohne Standards im Bereich der Menschenrechte abzusenken.

Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 ein „Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfalt­spflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ beschlossen.

 

„Mit der Streichung der Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfalt­spflichtengesetz setzen wir den Koalitionsvertrag zügig um, um Unternehmen weiter zu entlasten. Gleichzeitig lassen wir beim Kampf gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie dem Schutz vor Arbeitsausbeutung nicht nach. Das nationale Gesetz gilt nahtlos weiter, bis das EU-Lieferkettengesetz in deutsches Recht umgesetzt ist. Entscheidend ist die im Koalitionsvertrag getroffene feste Vereinbarung, dass Standards aus dem Bereich Menschenrechte nicht abgesenkt werden.“

 

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Quelle Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bildquelle Freepik