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CSRD-Reihe 2024 als Wegweiser für die Nachhaltigkeitserklärung

Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg führen zu dieser Thematik im Jahr 2024 eine zehnteilige Online-Veranstaltungsreihe durch.

 

Die Ende 2022 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen Wendepunkt im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch diese Richtlinie wird der Kreis der zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen erheblich ausgeweitet.

Ihr Unternehmen wird berichtspflichtig gemäß CSRD oder durch vermehrte Anfragen in der Lieferkette ist Ihr Unternehmen indirekt von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen? Die IHK- Reihe zur Nachhaltigkeitserklärung begleitet Sie 2024 und vermittelt Fachwissen, um die Herausforderung erfolgreich zu bewältigen.

 

Obwohl weder die CSRD noch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) spezifische Vorgaben zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen stellen, zwingen die Anforderungen an die Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht die Unternehmen dazu, sich intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Die verpflichtende Analyse der Wertschöpfungskette bewirkt, dass auch Unternehmen, die nicht direkt unter die Berichtspflicht fallen, vermehrt mit Kundenanfragen konfrontiert werden. Für diese Unternehmen wird die EU-Kommission einen freiwilligen Standard (VSME) für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) einführen.

 

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