Die neue EU-Verpackungsverordnung
Veranstaltungsdetails
Die neue EU-Verpackungsverordnung wird in Kürze im EU-Amtsblatt verkündet, nachdem ihr mittlerweile alle EU-Institutionen zugestimmt haben. Sie tritt formal im Januar 2025 in Kraft, wobei dann eine 18-monatige Übergangsfrist zur Vorbereitung beginnt.
Auf viele Unternehmen kommen dann neue Pflichten zu, insbesondere auf Importeure von Verpackungen oder verpackten Waren sowie auf Unternehmen, die nur an gewerbliche Kunden oder Nutzer verkaufen. Zu unterscheiden sind künftig „Erzeuger“ und „Hersteller“ von Verpackungen bzw. verpackten Waren. Höhere Anforderungen gibt es an die Verwertbarkeit von Verpackungen, an Transportverpackungen und Mehrweganteile, an Vermeidungsziele, an Dokumentationen usw. Gleichzeitig bleibt eine Vielzahl weiterer Vorschriften in Kraft oder wird angepasst, vor allem das deutsche Verpackungsgesetz und die Vorschriften zu Einwegkunststoffen.
Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg laden zu vier inhaltsgleichen Veranstaltungen über die neue EU-Verpackungsverordnung ein (jeweils von 14 Uhr bis ca. 17 Uhr):
- Mittwoch, 05.02.25 in der IHK Region Stuttgart in Stuttgart
- Donnerstag, 20.02.25 in der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg in Villingen-Schwenningen
- Dienstag, 25.03.25 in der IHK Ulm in Ulm
- Dienstag, 01.04.25 in der IHK Rhein-Neckar in Mannheim
Referent: Wilfried Baumann, BWIHK-Federführung Umwelt
Hier anmelden für die Veranstaltung am 05.02.2025 IHK Stuttgart kostenfrei
Veranstaltungsort
Jägerstr.30
70174 Stuttgart
0711 2005-0