4. Aug. 2026
In
Allgemein, Erneuerbarkeit, Abfall, Ressourcen, Gesetze, Richtlinien, Verordnungen
Die PPWR-Verordnung (EU 2025/40) ist der neue EU-Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle (ab dem 12. August 2026)
Die PPWR-Verordnung (EU 2025/40) ist der neue EU-Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle, der ab dem 12. August 2026 verbindlich gilt und Recycling, Wiederverwendung und Nachhaltigkeit europaweit harmonisiert.
Die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) bildet den aktualisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU. Nach Ablauf der Übergangsfrist gilt sie in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. In Deutschland wird die Umsetzung der Vorgaben bis zum Ablaufen der Übergangsfristen noch durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt.
Von den Regelungen besonders betroffen sind
- Erzeuger, die Verpackungen oder verpackte Produkte fertigen oder unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln und fertigen lassen;
- Hersteller (Erzeuger, Importeure oder Vertreiber), die Verpackungen oder verpackte Produkte in einem EU-Mitgliedstaat erstmals bereitstellen;
- Importeure, die Verpackungen aus einem Drittland in Verkehr bringen sowie
- Vertreiber bzw. Händler, die Verpackungen oder verpackte Produkte an Wiederverkäufer oder Endabnehmer weitervertreiben.
Unternehmen müssen mit unterschiedlichen Übergangsfristen künftig besonders folgende Punkte beachten:
- Konformität von Verpackungen
- Beschränkung von Gefahrenstoffen
- Recyclingfähigkeit
- Mindest-Rezyklat-Anteile in Kunststoffverpackungen
- Minimierung von Verpackungen
- Informationspflichten, Hinweis- und Meldepflichten
- Verbot bestimmter Verpackungsformate und Mogelpackungen
- Erweiterte Herstellerverantwortung
- Reduzierung von Verpackungsabfällen
Quelle : Amtsblatt der Europäischen Union
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